Häufige Fragen
Kann ich eigene Möbel mitbringen?
Selbstverständlich können Sie Ihr Zimmer vollständig mit eigenen Möbeln ausstatten und heimische Atmosphäre schaffen. Zu Ihrem eigenen Wohlbefinden sollte jedoch das von uns gestellte elektrische Komfortbett im Raum verbleiben.
Muss ich mein Erspartes/meine Rente bei Ihnen abgeben?
Wir stellen Ihnen das Heimentgelt monatlich in Rechnung, so wie Sie jetzt Miete bzw. Nebenkosten ebenfalls monatlich entrichten. Aus Ihren Einkünften und ggf. zusätzlich den Leistungen der Pflegekasse bestreiten Sie dann diese Kosten.
Was mache ich, wenn meine Rente / Einkünfte nicht für das
Heimentgelt reichen?
Dann haben Sie die Möglichkeit, bei der Sozialagentur des Landkreises einen Antrag auf Wohngeld oder auch Grundsicherung zu stellen. Wir helfen Ihnen dabei.
Wenn ich Leistungen der Sozialagentur beziehe, müssen meine
Kinder dann zuzahlen?
- Gemäß der
Düsseldorfer Tabelle kann der Elternunterhalt
berechnet werden. Bevor dies geschieht, berücksichtigt das Amt
allerdings einen angemessenen Selbstbehalt des
Unterhaltspflichtigen. Der Selbstbehalt dient dem
Unterhaltspflichtigen zur Sicherung seines eigenen
Lebensbedarfs.
Die Düsseldorfer Tabelle sieht dafür einen großen Selbstbehalt von 1800 Euro vor. In diesem sind bereits 480 Euro für die Warmmiete enthalten. Bei verheirateten Ehepaaren und Familien sind 3240 Euro als Selbstbehalt zu berücksichtigen. Darüberhinausgehendes Einkommen wird hälftig für den Elternunterhalt vom Sozialamt berücksichtigt, wodurch sich der Selbstbehalt erhöhen kann.
Auch hier gilt: Bestehen noch andere Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kinder oder dem Ehegatten und das bereinigte Nettoeinkommen reicht unter Berücksichtigung des Selbstbehalts nicht für den Elternunterhalt aus, besteht kein Unterhaltsanspruch.
- Beim Elternunterhalt müssen Geschwister anteilig
haften. Dies geht aus § 1606 BGB hervor. Maßgeblich dafür sind die
jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der
Kinder. Auch hier gilt ein Selbstbehalt von 1800 Euro für
alleinstehende Kinder. Übernimmt ein Kind den
Elternunterhalt in voller Höhe, kann dieses von
seinen Geschwistern einen Ausgleich verlangen,
sofern diese ebenfalls leistungsfähig sind.
- Wichtig ist hierbei, dass es sich bei diesen Summen um das
bereinigte Nettomonatseinkommen handelt. Damit sind
Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge, Lebens – und
Zusatzversicherungen, Fahrtkosten und vieles mehr sind vom
tatsächlichen Einkommen abzuziehen.
Darüber hinaus steht dem Unterhaltspflichtigem auch noch ein Schonvermögen zur Verfügung, um Rücklagen bilden zu können.
Gänzlich unberücksichtigt bleibt die selbstgenutzte Immobilie. Sie muss für den Elternunterhalt nicht eingesetzt werden. Aber auch eine vermietete Immobilie kann als private Altersvorsorge geschützt sein.
Die Frage des Elternunterhalts muss aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Wir helfen Ihnen und auch Ihren Angehörigen gern bei dieser Frage.
Wie ist der Tagesablauf, ich schlafe gern länger, muss ich dann um 6.00 oder 7.00 Uhr aufstehen?
Selbstverständlich schlafen Sie aus, wir richten uns ganz nach Ihnen und bereiten Ihnen auch ein spätes Frühstück. Ebenso gehen Sie zu Bett, wann Sie es wünschen. Auch zur Nachtzeit stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie bestimmen den Tagesablauf.
Manche Speisen bereiten mir Probleme, muss ich bei Ihnen
trotzdem alles essen?
Essen Sie, was Sie mögen. Wir haben immer Alternativspeisen zur Verfügung. Sagen Sie uns, was Sie essen möchten, wir kümmern uns darum.
Kann ich auch mal über das Wochenende bei meinen Kindern übernachten oder darf ich das Haus nicht verlassen?
Das ist überhaupt kein Problem. Wir haben immer wieder Bewohner, die über das Wochenende oder für mehrere Tage zu den Kindern bzw. Verwandten und Freunden fahren oder Urlaub machen. Auch dabei sind wir Ihnen gern behilflich.